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26.06.2025

Was zahlt die Krankenkasse bei Osteopathie?

Was zahlt deine Krankenkasse bei Osteopathie? Erfahre, wie viel übernommen wird, welche Unterlagen du brauchst und wie die Kostenerstattung abläuft.

Alle Antworten hier!

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Was zahlt die Krankenkasse bei Osteopathie?

Du möchtest eine osteopathische Behandlung in Anspruch nehmen – aber bist Dir unsicher, ob Deine Krankenkasse die Kosten übernimmt? Diese Frage bekomme ich in meiner Praxis fast täglich gestellt. Kein Wunder: Die Regelungen sind je nach Kasse ganz unterschiedlich und manchmal etwas unübersichtlich.

In diesem Beitrag gebe ich Dir einen klaren Überblick:

  • Welche Krankenkassen erstatten Osteopathie?
  • Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
  • Was solltest Du bei der Abrechnung beachten?

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Osteopathie überhaupt?

Ja – viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Allerdings ist das keine gesetzliche Pflichtleistung, sondern eine freiwillige Satzungsleistung. Das bedeutet: Jede Kasse entscheidet selbst, ob, wie viel und unter welchen Bedingungen sie zahlt.

Stand heute (2025) übernehmen über 100 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland osteopathische Leistungen – in der Regel zwischen 30 und 80 Prozent der Behandlungskosten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenerstattung?

Die häufigsten Bedingungen, die gesetzliche Kassen stellen, sind:

  1. Behandlung durch eine qualifizierte Therapeutin
    Ich bin als Heilpraktikerin mit osteopathischer Weiterbildung zertifiziert und erfülle die Voraussetzungen für eine Erstattung durch viele Krankenkassen.
  2. Ärztliche Bescheinigung oder Überweisung
    Einige Kassen verlangen eine formlose ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept für Osteopathie. Diese bekommst du z. B. von deinem Hausarzt, Orthopäden oder Gynäkologen.
  3. Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr
    Viele Kassen zahlen 3 bis 6 Behandlungen jährlich, mit einem maximalen Erstattungsbetrag pro Sitzung (z. B. 40 € bis 60 €).

Tipp: Kläre vor Behandlungsbeginn direkt mit Deiner Krankenkasse, welche Unterlagen sie braucht und wie viel übernommen wird.

Wie läuft die Kostenerstattung ab?

Ganz einfach:

  1. Du bekommst nach der Behandlung eine Rechnung von mir
    (nach GebüH – Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
  2. Du reichst diese Rechnung bei Deiner Krankenkasse ein
    – ggf. zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung.
  3. Die Kasse überweist Dir den Erstattungsbetrag direkt auf Dein Konto.

Wichtig: Du gehst in Vorleistung – die Abrechnung läuft nicht über die Kasse, sondern über Dich.

Was ist mit privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen?

Wenn du privat versichert bist oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung hast, ist die Erstattung meist unkomplizierter. In der Regel werden alle oder große Teile der Kosten übernommen, abhängig vom gewählten Tarif.

Ich stelle Dir eine detaillierte Rechnung nach GebüH aus, die du bei deiner Versicherung einreichen kannst.

Fazit: Osteopathie ist oft erstattungsfähig – Du musst nur wissen, wie!

Du musst also nicht alles aus eigener Tasche zahlen. Informiere Dich vorab bei Deiner Krankenkasse – und bring ggf. eine ärztliche Empfehlung mit.

In meiner Praxis unterstütze ich Dich gerne dabei, die nötigen Unterlagen bereitzustellen und offene Fragen mit Deiner Kasse zu klären.

Du möchtest eine osteopathische Behandlung beginnen – und hast Fragen zur Kostenerstattung?

Dann melde Dich gerne bei mir. Ich helfe Dir weiter – ganz unkompliziert.

 

Herzlich,

Saskia